Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

StGB § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten

StGB § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten

[ Auszug: (1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbra ... ]